FPSC - Bukarest

Projekt Gemeinnützige Arbeit in Rumänien

Am Rande einer Konferenz der CEP ( -> ), Confederation of European Probation, kamen Vertreter vom VEBO und der rumänischen Justiz ins Gespräch. Dabei wurde das Thema der Gemeinnützigen Arbeit in Rumänien angesprochen.

In der Schweiz können kurze Haftstrafen bis 180 Tage in Gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, für 1 Tag Gefängnis müssen 4 Arbeitsstunden geleistet werden. Im Kanton Zürich können die Arbeitsstunden in öffentlichen Institutionen (Spitäler, Altersheime und dergleichen) oder in gemeinnützigen Organisationen geleistet werden. Für Personen, welche nicht ausreichend arbeitsfähig sind, steht der Arbeitsbetrieb der zsge, der Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge in Zürich, zur Verfügung. Dort werden etwa ein Viertel bis ein Drittel aller im Kanton Zürich verfügten GA-Stunden abgearbeitet.

In Rumänien ist die Gemeinnützige Arbeit keine Ersatz-Strafe sondern eine Auflage bei bedingten Strafen oder im Rahmen der bedingten Entlassung. Die Anzahl Arbeitsstunden wird per Gerichtsurteil verfügt und die Verurteilten mussten und müssen die GA in Gemeinden und Städten leisten. Der Vollzug der GA ist aber mangelhaft, das Reporting gegenüber den Gerichten völlig unzureichend.

Rumänien als neues EU-Mitglied musste aber den alternativen Strafvollzug ausbauen. Dazu gehörte auch eine Verbesserung der Strukturen in Bezug auf die GA. Ein neues Strafvollzugsgesetz sollte bessere Voraussetzungen dafür schaffen.

Vor diesem Hintergrund wurde VEBO angefragt beim Aufbau neuer Strukturen für die GA behilflich zu sein. Dabei sollte das Modell und das know-how der zsge, im besonderen das der Recycling Werkstatt, in Rumänien als Vorbild dienen. Im Rahmen einer Konferenz in Bukarest im Jahre 2006 wurde die Arbeit der zsge vorgestellt. Es folgten Studienbesuche in der Schweiz und schliesslich wurde an der Universität Bukarest eine Masterarbeit in Sozialer Arbeit zum Thema Gemeinnützige Arbeit verfasst.

Damit konnten die relevanten Rahmenbedingungen erfasst werden und eine neue Trägerorganisation, die die Stiftung FPSC, in Bukarest gegründet werden. 2007 wurde beim Lotteriefonds des Kantons Zürich ein Projektantrag zum Aufbau von Recycling Werkstätten zum Leisten von Gemeinnütziger Arbeit eingereicht.

2009 konnte die erste Werkstatt in Brasov, Kronstadt in Transsilvanien, im Beisein des schweizerischen Botschafters eröffnet werden. In den folgenden Jahren konnten noch je eine Werkstatt in Bukarest und Timisoara eröffnet werden. Auf die Eröffnung einer vierten Werkstatt wurde verzichtet, da die neuen rechtlichen Grundlagen noch immer nicht in Kraft gesetzt waren.

Ab Juli 2011 wurde die Finanzierung durch den Lotteriefonds durch jene durch den Kohäsionsfonds der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Swiss Contribution Funds) ersetzt. Die Finanzierung läuft 2016 aus. Wie der Betrieb der drei Recycling Werkstätten danach finanziert werden soll, ist noch offen. Mit dem Auslaufen der Finanzierung durch die Schweiz wird sich auch VEBO aus dem Projekt zurückziehen.

Die lange Zeit unklare Rechtslage, die Bürokratie und die oftmals zwiespältige Haltung des Justizministeriums brachten das Projekt immer wieder an den Rand des Scheiterns. Immerhin setzte das Projekt in Bezug auf die GA weiterherum anerkannte Standards und ermöglichte wertvolle Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln. Insofern kann das Projekt als Erfolg verbucht werden. Was die Nachhaltigkeit betrifft, ist es für ein abschliessendes Fazit noch zu früh.

(Fundatia Pentru Promovarea Sanctiunilor Comunitare)

In von der FPSC betriebenen Recycling-Werkstätten leisten Straffällige Gemeinnützige Arbeit(GA) und vermeiden so, die Strafe in einem Gefängnis absitzen zu müssen. Sie zerlegen Elektro- und Elektronik-Geräte in Schad- und Wertstoffe. Dies entlastet die chronisch überbelegten Strafanstalten Rumäniens, leistet einen Beitrag zum Umweltschutz und erlaubt es den Straftätern, eine sinnvolle Arbeit zu Gunsten der Gesellschaft und damit Wiedergutmachung zu leisten. Dass sie die GA oft während ihrer Freizeit leisten können, entlastet nicht nur ihre Familien sondern auch die Sozialhilfe leistenden Kommunen. Die sozialen Folgekosten der Straffälligkeit können so minimiert werden.

Das im Februar 2014 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch forciert die GA. Das erhöht den Bedarf an nützlichen Möglichkeiten, wo GA gesetzeskonform, sicher und menschenwürdig umgesetzt werden kann.

Das Projekt startete im Jahre 2008 mit einer Starthilfe des Lotteriefonds des Kantons Zürich. Seit Juli 2011 sichert das DEZA die Finanzierung bis Mitte 2016.